Teilnahmebedingungen für Märkte der Bildhauerei Wendt
Die Bedingungen sind immer gleich, jedoch die Daten ändern sich natürlich
Teilnahmebedingungen
für Kunsthandwerkermarkt Nördlingen & Dinkelsbühl
Teil 1
Anmeldung
Marktbetreiber ist die Bildhauerei Wendt, Bachstr. 14, 86720 Nördlingen,
Telefon 09081-2761573, kunsthandwerkermarkt@go4more.de
Anmeldeformulare können schriftlich, telefonisch oder aus dem Internet
abgerufen werden.
Bei Neuanmeldungen sind Fotos der anzubietenden Exponate unbedingt
erforderlich. Diese können Sie per Post, E-Mail oder Internetlink zukommen
lassen. Die Zulassung als Aussteller wird schriftlich durch Rechnung bestätigt.
Die angegebene Zahlungsfrist der Rechnung ist einzuhalten. Die Anmietung eines Standes durch zwei Aussteller ist nicht möglich und wird nicht
geduldet. Es wird auch keine Untervermietung erlaubt.
Die Standfläche muss für alle Veranstaltungstage gemietet werden. Alle Stände
sind gut sichtbar namentlich zu kennzeichnen.
Die Anmeldeformulare sind vollständig und aussagekräftig auszufüllen.
Teilnahmeberechtigung
Zugelassen sind nur selbstgefertigte bzw. veredelte kunsthandwerkliche Objekte
und Kunstwerke aller Art. (Import-und Handelsware ausgeschlossen).
Im Bereich Schmuck werden nur Eigenprodukte zugelassen. Schmuck aus
gekauften Perlen (Naturstein, Glas Holz) werden rigoros
abgelehnt.
Über die Zulassung eines Ausstellers zum Kunsthandwerkermarkt und über die
Platzierung der Aussteller entscheidet der Marktbetreiber. Aussteller, die Ihren
finanziellen Verpflichtungen nicht nachgekommen sind, können auch kurzfristig
von der Zulassung ausgeschlossen werden.
Kosten
Standmiete
Standmiete beträgt
135 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer
(19%) bei ca. 3,10 lfm
30 € Je weiteren lfm
Es werden maximal 5 lfm pro Aussteller zuerkannt.
Standtiefe nach örtlichen Gegebenheiten, jedoch mindestens 2,5 Meter
Strom ist vorhanden und wird bei sparsamer Nutzung nicht extra berechnet. Es werden nur Kabel und Anschlüsse nach VDE-Vorschriften (IP 44 und höher, Außen- und Nassbereich) akzeptiert!
Nebenkosten
Sollte Abfallbeseitigung oder Reinigung des Ausstellerplatzes notwendig sein, so
wird diese im Nachhinein in Rechnung gestellt.
Aufbau
Der Belegungsplan und Aufbauzeiten werden vorab bekannt gegeben.
Fahrzeuge müssen 1 Stunde vor Marktbeginn vom Platz entfernt werden.
Jeder Aussteller erhält vor der
Alle Aussteller sind verpflichtet, die angemeldeten Produkte (und nur diese)
während der gesamten Öffnungszeiten der Veranstaltung auszustellen und den
Stand während dieses gesamten Zeitraumes mit eigenem Personal besetzt zu
halten.
Der Abbau erfolgt sonntags ab 18.00 Uhr.
Allgemeiner Teil der Teilnahmebedingungen
Teil 2
Zulassung/Überlassung
I
Über die Standflächenverteilung entscheidet der Marktbetreiber nach Maßgabe
der für alle Veranstaltungsteilnehmer geltenden Bestimmungen.
Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Spätestens mit Zusendung der Rechnung kommt der Vertrag zustande.
Die Zulassung gilt nur für die jeweilige Veranstaltung, das angemeldete
Unternehmen und die angemeldeten Produkte und Dienstleistungen.
Erzeugnisse, die nicht den Bestimmungen im ersten Teil der
Teilnahmebedingungen entsprechen, dürfen nicht ausgestellt werden.
Ein Anspruch auf Zuteilung einer Standfläche an einem bestimmten Platz besteht
nicht.
Der Marktbetreiber ist berechtigt, Ihnen im Einzelfall aus wichtigem Grund
nachträglich eine von der Zulassung abweichende Standfläche zuzuteilen, Größe
und Maße der Standfläche zu ändern, Ein- oder Ausgänge zu verlegen oder zu
schließen, ohne daß Sie hieraus Rechte herleiten können.
Beanstandungen müssen Sie in jedem Fall unverzüglich, in jedem Fall während
der Laufzeit der Veranstaltung, schriftlich geltend machen; spätere
Einwendungen können nicht mehr geltend gemacht werden. Nach verbindlicher
Anmeldung und Zulassung ist eine Entlassung aus dem Vertragsverhältnis
nur bis zu 4 Wochen vor der Veranstaltung möglich. Der Rücktritt muß schriftlich erfolgen,
Hierbei entsteht eine Bearbeitungsgebühr von 15,- Euro.
Erfolgt der Rücktritt weniger als 4 Wochen vor der Veranstaltung ist die gesamte
Standmiete fällig. Ausnahme: Der Marktbetreiber kann die freiwerdende
Standfläche anderweitig vermieten. In diesem Fall ist der Marktbetreiber
berechtigt, einen pauschalen Ersatz der verursachten Kosten in Höhe von 25,-
Euro ohne Nachweis zu fordern.
II
Standbau-und Gestaltung müssen den gesetzlichen Vorschriften und den
veranstaltungsspezifischen Regeln des ersten Teils der Teilnahmebedingungen
entsprechen. Hobbypavillons werden nicht zugelassen.
Die Stände müssen während der Dauer der Veranstaltung mit dem angemeldeten
und zugelassenen Ausstellungsgut belegt und personell besetzt sein.
Der Marktbetreiber kann von Ihnen die Beseitigung von Ausstellungsgut
verlangen, das nicht den Bestimmungen der Teilnahmebedingungen
entspricht.
III
Mitaussteller
Als Aussteller dürfen Sie die Ihnen überlassene Standfläche ohne vorherige
Zustimmung des Marktbetreibers nicht aufbauen, verlegen, tauschen, teilen
oder in sonstiger Weise Dritten ganz oder teilweise zugänglich machen. Nehmen Sie
einen Mitaussteller oder dessen Ware ohne ausdrückliche Zulassung des
Marktbetreibers auf, ist dieser berechtigt, den Vertrag mit Ihnen fristlos zu
kündigen und die Standfläche auf Ihre Gefahr und Kosten räumen zu lassen.
IV
Hausrecht
Der Marktbetreiber übt innerhalb des Ausstellungsgeländes das Hausrecht aus.
Er ist berechtigt, Ausstellungsgegenstände vom Stand entfernen zu lassen, wenn
ihre Zurschaustellung dem geltenden Recht, den guten Sitten oder dem
Ausstellungsprogramm widerspricht.
Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen ist der
Marktbetreiber berechtigt, Ihren Stand schließen oder räumen zu lassen.
V
Versicherung/Haftung
Der Marktbetreiber übernimmt keine Obhutspflicht für eingebrachtes
Ausstellungsgut, für Standausrüstung und für Gegenstände, die sich im Eigentum
der auf dem Stand tätigen Personen befinden. Jegliche Haftung für Schäden und
Abhandenkommen ist ausgeschlossen. Unberührt hiervon bleibt die Haftung
aufgrund vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Fehlverhalten.
Dieser Haftungsausschluss erfährt durch evtl. Bewachungsmaßnahmen der
Marktbetreiber keine Einschränkung. Wir empfehlen den Abschluss einer
Ausstellungsversicherung. Der Marktbetreiber haftet nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter; eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
Ist der Marktbetreiber infolge höherer Gewalt oder aus anderen von ihm nicht zu
vertretenden Gründen gezwungen, den Ausstellungsbereich oder Teile davon
vorübergehend oder auf Dauer zu räumen, die Veranstaltung zu verschieben
oder zu verkürzen, so können Sie hieraus keine Rechte, insbesondere keine
Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Marktbetreiber herleiten.
VI
Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Nördlingen. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen
Ihnen und dem Marktbetreiber ist der Text dieser Teilnahmebedingungen maßgebend;
Bestandteil des Vertrages ist die Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen.
Anmeldung / Vertrag
Bitte ankreuzen
Kreativ & Kunstmarkt Nördlingen 26. - 27.September 2020
Bildhauerei Wendt Ihr Name & Anschrift:E-Mail,Telefon
Bachstraße 14
86720 Nördlingen
Telefon 09081-2761573
Fax 09081-2761575
email: kunsthandwerkermarkt@go4more.de
Mitglied im BK Mitglied in einem LV des BK Mitglied im BBK
Ich betreibe Kunsthandwerk beruflich als Hobby
Ausstellungsgewerk:
(Töpfer, Holzbildhauer, Glasfuser……..)
Ausstellungsware:
(Gartenkeramik, Skulpturen,Bilder……….)
Grundbetrag je Markt 120,-€ + MwSt. bis 3,10 Meter. Je weiterem Meter + 30,- € + MwSt. , max. 5 lfm. Jeweils Strom inklusive
Benötigte laufende Meter:
Großraumzelt oder Indoor max. 3 Meter plus 30€ Maximal 8 Aussteller im Großraumzelt, wir entscheiden!
Stand und Stromanschluss (Kabeltrommel VDE für Außenbereich) muss selbst mitgebracht werden!
Benötigtes Werbematerial
Flyer Stück Plakate Stück
Mit der
Veröffentlichung von Fotos und meiner Nennung auf Flyern, Plakaten und/oder Internet bin ich
Einverstanden nicht einverstanden
Die Teilnahmebedingungen sind Bestandteil des Vertrages.
Der Vertrag ist erst dann gültig, wenn Sie diesen innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt ausgefüllt
und unterschrieben zurückgeschickt haben und wir diesen durch Rechnung und bestätigen und Sie innerhalb
des Zahlungsziels die Rechnung beglichen haben.
Datum, Unterschrift