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Teilnahmebedingungen für Märkte der Bildhauerei Wendt

Die Bedingungen sind immer gleich, jedoch die Daten ändern sich natürlich

Teilnahmebedingungen

für Kunsthandwerkermarkt Nördlingen & Dinkelsbühl

Teil 1

Anmeldung

         Marktbetreiber ist  die  Bildhauerei  Wendt,  Bachstr.  14,  86720  Nördlingen,

Telefon  09081-2761573,  kunsthandwerkermarkt@go4more.de

        

Anmeldeformulare  können  schriftlich,  telefonisch  oder  aus  dem  Internet

abgerufen  werden.

Bei  Neuanmeldungen  sind  Fotos  der  anzubietenden  Exponate  unbedingt

erforderlich.  Diese  können  Sie  per  Post,  E-Mail  oder  Internetlink  zukommen

lassen.  Die  Zulassung  als  Aussteller  wird  schriftlich  durch Rechnung bestätigt.

Die  angegebene  Zahlungsfrist  der  Rechnung  ist  einzuhalten.  Die Anmietung  eines  Standes  durch  zwei  Aussteller  ist  nicht  möglich  und  wird  nicht

geduldet.  Es  wird  auch  keine  Untervermietung  erlaubt.


Die  Standfläche  muss  für  alle  Veranstaltungstage  gemietet  werden.  Alle  Stände

sind  gut  sichtbar  namentlich  zu  kennzeichnen.

Die  Anmeldeformulare  sind  vollständig  und  aussagekräftig  auszufüllen.


Teilnahmeberechtigung

Zugelassen  sind  nur  selbstgefertigte  bzw.  veredelte  kunsthandwerkliche  Objekte

und  Kunstwerke  aller  Art.  (Import-und Handelsware  ausgeschlossen).

Im  Bereich  Schmuck  werden  nur  Eigenprodukte  zugelassen. Schmuck aus

gekauften Perlen (Naturstein, Glas Holz) werden rigoros

abgelehnt.

Über  die  Zulassung  eines  Ausstellers  zum  Kunsthandwerkermarkt  und  über  die

Platzierung  der  Aussteller  entscheidet  der  Marktbetreiber.  Aussteller,  die  Ihren

finanziellen  Verpflichtungen  nicht  nachgekommen  sind,  können  auch  kurzfristig

von  der  Zulassung  ausgeschlossen  werden.

Kosten

Standmiete

Standmiete  beträgt


135    zuzüglich  der  gesetzlichen  Mehrwertsteuer

(19%) bei  ca.  3,10  lfm

30  € Je  weiteren  lfm

  

Es  werden  maximal  5  lfm  pro  Aussteller  zuerkannt.

Standtiefe  nach  örtlichen  Gegebenheiten,  jedoch  mindestens  2,5  Meter

Strom  ist  vorhanden  und  wird  bei  sparsamer  Nutzung  nicht  extra  berechnet. Es werden nur Kabel und Anschlüsse nach VDE-Vorschriften (IP 44 und höher, Außen- und Nassbereich) akzeptiert!


Nebenkosten

Sollte  Abfallbeseitigung  oder  Reinigung  des  Ausstellerplatzes  notwendig  sein,  so

wird  diese  im  Nachhinein  in  Rechnung  gestellt.
Aufbau 

Der Belegungsplan und Aufbauzeiten werden vorab bekannt gegeben.

Fahrzeuge  müssen  1  Stunde  vor  Marktbeginn  vom  Platz  entfernt  werden.

Jeder  Aussteller  erhält  vor  der

Alle  Aussteller  sind  verpflichtet,  die  angemeldeten  Produkte  (und  nur  diese)

während  der  gesamten  Öffnungszeiten  der  Veranstaltung  auszustellen  und  den

Stand  während  dieses  gesamten  Zeitraumes  mit  eigenem  Personal  besetzt  zu

halten.

Der  Abbau  erfolgt  sonntags  ab  18.00  Uhr.  

Allgemeiner Teil der Teilnahmebedingungen

Teil  2

Zulassung/Überlassung

I

Über  die  Standflächenverteilung  entscheidet  der  Marktbetreiber  nach  Maßgabe

der  für  alle  Veranstaltungsteilnehmer  geltenden  Bestimmungen.


Ein  Rechtsanspruch  auf  Zulassung  besteht  nicht.  Spätestens  mit  Zusendung der Rechnung  kommt  der  Vertrag  zustande.

Die  Zulassung  gilt  nur  für  die  jeweilige  Veranstaltung,  das  angemeldete

Unternehmen  und  die  angemeldeten  Produkte  und  Dienstleistungen.

Erzeugnisse,  die  nicht  den  Bestimmungen  im  ersten  Teil  der

Teilnahmebedingungen  entsprechen,  dürfen  nicht  ausgestellt  werden.

Ein  Anspruch  auf  Zuteilung  einer  Standfläche  an  einem bestimmten  Platz  besteht

nicht.

Der  Marktbetreiber  ist  berechtigt,  Ihnen  im  Einzelfall  aus  wichtigem  Grund

nachträglich  eine  von  der  Zulassung  abweichende  Standfläche  zuzuteilen,  Größe

und  Maße  der  Standfläche  zu  ändern,  Ein-  oder  Ausgänge  zu  verlegen  oder  zu

schließen,  ohne  daß  Sie  hieraus  Rechte  herleiten  können.  

Beanstandungen  müssen  Sie  in  jedem  Fall  unverzüglich,  in  jedem  Fall  während

der  Laufzeit  der  Veranstaltung,  schriftlich  geltend  machen;  spätere

Einwendungen  können  nicht  mehr  geltend  gemacht  werden.  Nach  verbindlicher

Anmeldung  und  Zulassung  ist  eine  Entlassung  aus  dem  Vertragsverhältnis

nur  bis  zu  4  Wochen  vor  der  Veranstaltung  möglich.  Der  Rücktritt  muß  schriftlich erfolgen,

Hierbei  entsteht  eine  Bearbeitungsgebühr  von  15,-  Euro.

Erfolgt  der  Rücktritt  weniger  als  4  Wochen  vor  der  Veranstaltung  ist  die  gesamte

Standmiete  fällig.  Ausnahme:  Der  Marktbetreiber  kann  die  freiwerdende

Standfläche  anderweitig  vermieten.  In  diesem  Fall  ist  der  Marktbetreiber

berechtigt,  einen  pauschalen  Ersatz  der  verursachten  Kosten  in  Höhe  von  25,-

Euro  ohne  Nachweis  zu  fordern.

II

Standbau-und  Gestaltung  müssen  den  gesetzlichen  Vorschriften  und  den

veranstaltungsspezifischen  Regeln  des  ersten  Teils  der  Teilnahmebedingungen

entsprechen. Hobbypavillons werden nicht zugelassen.

Die  Stände  müssen  während  der  Dauer  der  Veranstaltung  mit  dem  angemeldeten

und  zugelassenen  Ausstellungsgut  belegt  und  personell  besetzt  sein.

Der  Marktbetreiber  kann  von  Ihnen  die  Beseitigung  von  Ausstellungsgut

verlangen,  das  nicht  den  Bestimmungen  der  Teilnahmebedingungen

entspricht.

III

Mitaussteller

Als  Aussteller  dürfen  Sie  die  Ihnen  überlassene  Standfläche  ohne  vorherige

Zustimmung  des  Marktbetreibers  nicht  aufbauen, verlegen,  tauschen,  teilen  
oder  in sonstiger  Weise  Dritten  ganz  oder  teilweise  zugänglich  machen.  Nehmen  Sie

einen  Mitaussteller  oder  dessen  Ware  ohne  ausdrückliche  Zulassung  des

Marktbetreibers  auf,  ist  dieser  berechtigt,  den  Vertrag  mit  Ihnen  fristlos  zu

kündigen  und  die  Standfläche  auf  Ihre  Gefahr  und  Kosten  räumen  zu  lassen.

IV

Hausrecht

Der  Marktbetreiber  übt  innerhalb  des  Ausstellungsgeländes  das  Hausrecht  aus.

Er  ist  berechtigt,  Ausstellungsgegenstände  vom  Stand  entfernen  zu  lassen,  wenn

ihre  Zurschaustellung  dem  geltenden  Recht,  den  guten  Sitten  oder  dem

Ausstellungsprogramm  widerspricht.

Bei  schwerwiegenden  Verstößen  gegen  die  Teilnahmebedingungen  ist  der

Marktbetreiber  berechtigt,  Ihren  Stand  schließen  oder  räumen  zu  lassen.

V

Versicherung/Haftung

Der  Marktbetreiber  übernimmt  keine  Obhutspflicht  für  eingebrachtes

Ausstellungsgut,  für  Standausrüstung  und  für  Gegenstände,  die  sich  im  Eigentum

der  auf  dem  Stand  tätigen  Personen  befinden.  Jegliche  Haftung  für  Schäden  und

Abhandenkommen  ist  ausgeschlossen.  Unberührt  hiervon  bleibt  die  Haftung

aufgrund  vorsätzlichem  oder  grob  fahrlässigem  Fehlverhalten.

Dieser  Haftungsausschluss  erfährt  durch  evtl.  Bewachungsmaßnahmen  der

Marktbetreiber  keine  Einschränkung.  Wir  empfehlen  den  Abschluss  einer

Ausstellungsversicherung.  Der  Marktbetreiber  haftet  nur  bei  Vorsatz  oder  grober

Fahrlässigkeit  seiner  Mitarbeiter;  eine  weitergehende  Haftung  ist  ausgeschlossen.

Ist  der  Marktbetreiber  infolge  höherer  Gewalt  oder  aus  anderen  von  ihm  nicht  zu

vertretenden  Gründen  gezwungen,  den  Ausstellungsbereich  oder  Teile  davon

vorübergehend  oder  auf  Dauer  zu  räumen,  die  Veranstaltung  zu  verschieben

oder  zu  verkürzen,  so  können  Sie  hieraus  keine  Rechte,  insbesondere  keine

Ansprüche  auf  Schadensersatz  gegen  den  Marktbetreiber  herleiten.

VI

Erfüllungsort/Gerichtsstand

Erfüllungsort  und  Gerichtsstand  ist  Nördlingen. Für alle Rechtsbeziehungen  zwischen

Ihnen  und  dem  Marktbetreiber ist  der  Text  dieser  Teilnahmebedingungen  maßgebend;

Bestandteil  des Vertrages ist  die Bestimmung  dieser Teilnahmebedingungen.




Anmeldung / Vertrag


Bitte ankreuzen


Kreativ & Kunstmarkt Nördlingen 26. - 27.September 2020

                           Bildhauerei Wendt  Ihr Name & Anschrift:E-Mail,Telefon

Bachstraße  14


86720 Nördlingen


Telefon 09081-2761573

Fax                    09081-2761575


email: kunsthandwerkermarkt@go4more.de



Mitglied im BK Mitglied in einem LV des BK Mitglied im BBK


Ich betreibe Kunsthandwerk beruflich als Hobby


Ausstellungsgewerk:

(Töpfer, Holzbildhauer, Glasfuser……..)


Ausstellungsware:

(Gartenkeramik, Skulpturen,Bilder……….)


Grundbetrag je Markt 120,-€ + MwSt. bis 3,10 Meter. Je weiterem Meter + 30,- € + MwSt. ,  max. 5 lfm. Jeweils Strom inklusive

Benötigte laufende Meter:


Großraumzelt oder Indoor max. 3 Meter plus 30€    Maximal 8 Aussteller im Großraumzelt, wir entscheiden!


Stand und Stromanschluss (Kabeltrommel VDE für Außenbereich)  muss selbst mitgebracht werden!

Benötigtes Werbematerial


Flyer Stück Plakate Stück

Mit der

 Veröffentlichung von Fotos und meiner Nennung auf Flyern, Plakaten und/oder Internet  bin ich

Einverstanden nicht einverstanden



Die Teilnahmebedingungen sind Bestandteil des Vertrages.

Der Vertrag ist erst dann gültig, wenn Sie diesen innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt ausgefüllt

und unterschrieben zurückgeschickt haben  und wir diesen durch Rechnung und bestätigen und Sie innerhalb

des Zahlungsziels die Rechnung beglichen haben.






 Datum, Unterschrift